Wo und wie man Bienen halten kann

Grundsätzlich können in Rheinland-Pfalz überall dort Bienenvölker aufgestellt werden, wo Tierhaltungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen (verboten) sind. Am Besten werden Bienenvölker auf großflächigen Grundstücken am Rand von Ortschaften aufgestellt. Reine Wohngebiete und Kleingärten im Siedlungsbereich sind möglich, bieten aber ungünstigere Bedingungen.

Wer Bienenkästen aufstellen möchte, braucht dafür nur den Platz, den die Bienenkästen selbst einnehmen. Es ist also nicht nötig, ein großes Grundstück für die Bienenhaltung zu erwerben oder zu pachten. Oft ist es möglich, über die Ortsgemeinde eine Parzelle für Zwecke der Bienenhaltung anzupachten. In jedem Fall muss das Einverständnis des Grundeigentümers vorliegen, bevor es zur Aufstellung von Bienenvölkern kommt.

Wer mit zwei bis drei Bienenvölkern starten will, benötigt heute kein Bienenhaus. Die freie Aufstellung in sogenannten Magazinbeuten entspricht dem modernen und internationalen Standard. Diese können ohne bauliche Maßnahmen einfach in der Landschaft platziert werden.

Wie in anderen Fällen auch haftet der Imker für Schäden, die nachweislich von seinen Bienen ausgehen. Wer sich einem Imkerverein anschließt, kann dort über einen günstigen Gruppentarif Versicherungsschutz erlangen.



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