Bonerath (Ort) [71927]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.4

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© DLR Mosel
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in dem Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Ruwer.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Bonerath (Ort)
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Bonerath (Ort)

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Ort) durch folgende Feststellung ab:

1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.
Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden dem zuständigen Grundbuchamt und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsgemeinde Bonerath zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt.

Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Trier, den 22.02.2018

DLR Mosel
(Siegel)
Im Auftrag

Gez. Manfred Heinzen
letzte Aktualisierung: 02/22/2018
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Ein Dorfflurbereinigungsverfahren zur Umsetzung des Dorferneuerungskonzeptes.Eigentumsrechtliche Regelung der Ortsstraßen und öffentlichen Anlagen; auch im Ortsrandbereich.
Die Bauleitplanung der Gemeinde soll bodenordnerisch im Flurbereinigungsverfahren durchgeführt werden.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 01/29/98
Anordnungsbeschluss 12/08/98
Wahl des Vorstandes der TG 12/22/98
Feststellung der Wertermittlung 04/05/2011
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 06/08/2011
Planwunschtermin 04/06/2009
Allgemeiner Besitzübergang 12/15/2011
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 08/10/2011
Eintritt des neuen Rechtszustandes 01/31/2012
Berichtigung der öffentlichen Bücher 11/14/2012
Schlussfeststellung 02/22/2018
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 08.12.1998
Einladung zur Vorstandswahl
Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und
Ladung zum Planwunschtermin
Rohplanvorlage
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
Vorzeitige Ausführungsanordnung
Überleitungsbestimmungen
Eintritt der Unanfechtbarkeit
Schlussfeststellung gemäß § 149 FlurbG
(neu eingestellt am 22.02.2018)
 
5. Kartenoben
 
Gebietsabgrenzung :

Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!
Karte Neuer Bestand Nachtrag 3
© DLR Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Gerhard Jonas
Anschrift:
Hochwaldstr. 2, 54316 Bonerath
Telefon:
06588 / 2103
Email:
sonstige Mitglieder:
Terres Peter,
Faß Maria,
Franzen Hermann,
Werhan Raimund,
Scherf Hans-Joachim,
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Gillmann, Jens
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Weber, Bernhard
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Bitdinger, Martin
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.4
Verfahrensgröße:
40 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
139
Kosten:
141.700 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Bonerath (Ort) eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 90 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurberinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 10 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Bonerath
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung