Die Wasserschutzberatung in Rheinland-Pfalz wurde 2014 für eine fristgerechte Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) als Bestandteil des Programms „Gewässerschonende Landwirtschaft“ vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten (MULEWF) des Landes Rheinland-Pfalz eingerichtet. Sie arbeitet dienststellen- und spartenübergreifend in der Beratung der Landwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus an verschiedenen Standorten der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR).

Hintergrund

Die WRRL fordert von allen Mitgliedsstaaten, ihre Gewässer bis spätestens 2027 in einen guten Zustand zu bringen und verlangt hinsichtlich der Landwirtschaft nach Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vor Einträgen an Nitrat und Phosphat sowie Pflanzenschutzmitteln. Da insbesondere Gebiete mit intensiver Landwirtschaft maßgeblich zu diffusen Einträgen von Stickstoff, Phosphat und Pflanzenschutzmitteln beitragen, ist die Wasserschutzberatung vornehmlich in Regionen angesiedelt, wo hohe Gewässerbelastungen auftreten und umfangreiche Wasserschutzmaßnahmen sowie Kooperationen mit Wasserversorgern und Getränkeherstellern notwendig sind.

Umfang und inhaltliche Schwerpunkte

Die Wasserschutzberatung der DLR berät landwirtschaftliche, wein- und gartenbauliche Betriebe zu gewässerschonenden Bewirtschaftungsmaßnahmen. Das Beratungsangebot ist kostenfrei und beruht auf freiwilliger und kooperativer Basis. Grundsätzlich können alle interessierten Landwirte das Beratungsangebot nutzen. Die Beratungstätigkeit erfolgt regional- und betriebsspezifisch.

Die Schwerpunkte in der Beratung liegen in der Anbau- und Düngeplanung inklusive der fachgerechten Ermittlung des Düngebedarfs konform zur Düngeverordnung, in der Betreuung und Bewertung von Nährstoffvergleichen und dem sachgerechten Umgang mit Wirtschaftsdüngern sowie mit Pflanzenschutzmitteln. Die Beratung zur Erfüllung der Greening-Auflagen bzw. zur Planung ökologischer Vorrangflächen sowie die Beratung zu EULLa-Programmteilen mit Zielsetzung Gewässerschutz (z.B. Beibehaltung von Zwischenfrüchten und Untersaaten über den Winter, Gewässerrandstreifen) gehört ebenfalls zu den Aufgaben der Wasserschutzberatung. Weiterhin unterstützt die Wasserschutzberatung Kooperationen zwischen Landwirten und Wasserversorgungsunternehmen sowie Getränkeherstellern in Wasserschutz- bzw. -einzugsgebieten. Lesen Sie dazu auch die Seite „Kooperationen“.

Um der landwirtschaftlichen Praxis fachliche Informationen zum Gewässerschutz präsentieren zu können, wird neben der Beratungstätigkeit ein Netzwerk aus Partner-, Versuchs- und Leitbetrieben erstellt und betreut, um Erkenntnisse aus Versuchen und technischen Neuerungen in der Praxis umzusetzen. Lesen Sie dazu auch die Seite „Partnerbetriebe Wasserschutz“.

Wasserschutzberater/innen

Für die Umsetzung der Wasserschutzberatung wurden 6 Wasserschutzberater eingestellt, die landesweit in ihren Fachgebieten beraten. Finanziert werden die Berater aus dem Entgelt für die Entnahme von Wasser und Gewässern, dem „Wassercent“, das laut Wasserentnahmeentgeltgesetz (LWEntG) des Landes Rheinland-Pfalz für die Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verwendet wird. Weiterhin wurden einige Lehr- und Beratungskräfte der Produktionsrichtungen Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau in Vollzeit oder anteilmäßig der Wasserschutzberatung als Leitungs- oder Koordinationskräfte zugeordnet (siehe dazu auch „Ansprechpartner“).

Weitere Informationen

MULEWF: Hintergrundpapier Gewässerschonende Landwirtschaft



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