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Themenbereich:
praktische Imkerei
 
Frage:
bei der Honigbewertung 2004 bekam ich für meinen Honig, in der Konsistenz flüssig, Los-Nummer 209 die Auszeichnung "Gold".
Meine Frage: "Darf ich diesen Honig auch in der Konsistenz feinkristallin mit der Auszeichnung "Gold" verkaufen?"


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Frage: Flüssig mit GOLD prämierter Honig, jetzt kristallin- kann er noch mit Auszeichnung verkauft werden
Antwort: Es erheben sich keine Bedenken, wenn der Honig sich auch jetzt in einwandfreiem Zustand befindet; d.h. feinkristallin, nicht fließend, entmischt oder in der Kandierung zu hart oder mit spürbaren Kristallen. Ferner müßten die Wasser- und Invertasewerte entsprechen.

Dr. A. Schulz




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