Newsletter Oekoinfo Nr. 2024-03

Stand: 04/02/2024

Bodenuntersuchung auf verfügbaren Stickstoff in den mit Nitrat belasteten Gebieten
Nach § 2 der Landes-Düngeverordnung sind Betriebe ab 50 ha bis 100 ha Ackerfläche verpflichtet für die Kulturen des Ackerbaus vor der N-Düngung wesentlicher Mengen (d.h. mehr als 50 kg N/ha) den im Boden pflanzenverfügbaren Stickstoff auf mindestens 2 Flächen durch eigene Bodenproben untersuchen zu lassen. Der Untersuchungsumfang erhöht sich je angefangene weitere 100 ha um mindestens eine weitere Bodenprobe. Von der Regel ausgenommen sind Obst- und Rebflächen sowie Grünland und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau. ...
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