Verbotszeiträume für Wirtschaftsdünger / organische Dünger: In Nitrat-belasteten Gebieten (NbG) ist die Ausbringung von Festmist (Huf- und Klauentieren) ab 1.11. bis 31.01. auf Grünland verboten. Dieser Verbotszeitraum gilt ebenfalls auf Grünland für die Ausbringung von Gülle, Jauche, Geflügelmist, Hühnertrockenkot und Gärresten außerhalb NbG. Eine farbliche Übersicht der Verbotszeiträume kann im KÖL-Merkblatt Nr. 7 (Umsetzung der Düngeverordnung 2020 in Ökobetrieben) nachgelesen werden.
Eine Verschiebung der Verbotszeiträume kann um bis zu 4 Wochen bei der ADD als nach Landesrecht zuständiger Stelle beantragt werden. Die ADD prüft dann im Einzelfall, ob die Verschiebung möglich ist. Bei analysierten TM-Gehalten unter 2 % kann auf Antrag der Verbotszeitraum geändert werden (bei max. 30 kg Ges.-N/ha). ..... |