Newsletter Oekoinfo Nr. 2024-04 |
Stand: 04/02/2024 |
Der Erschwernisausgleich wird nun auch in Naturschutzgebieten gewährt, die NICHT in die Kulisse der NATURA2000 Gebiete fallen. Im Rahmen der „Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie“ kann ein Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie gezahlt werden. ...
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