Basiswissen zur Umstellung

Als Begriff der Umstellung wird die Übergangsphase zwischen der konventionellen und der ökologischen Wirtschaftsweise bezeichnet. Als Umstellung ist jener Zeitraum der Umstellungszeit zu verstehen, in dem zwar nach den Vorgaben des ökologischen Landbaus (EU-Öko-Verordnung) gewirtschaftet werden muss, aber noch keine Vermarktung der Produkte als ökologisch erzeugte Ware erfolgen darf. Ziel ist es, den gesamten Betrieb (Flächen und Tiere) möglichst rasch (binnen 24 Monate) umzustellen.

Umstellungszeiten
  • bei Flächen: Bei Flächen gilt generell eine Umstellungszeit von 24 Monaten. Dabei gilt für Grünland und mehrjährige Ackerfutterkulturen, dass der Aufwuchs nach Ablauf dieser Umstellungszeit ökologisch ist. Für alle anderen Ackerkulturen (Getreide, Rüben etc.) gilt, dass alles was nach Ablauf dieser Umstellungszeit ausgesät (!) wird ökologisch anerkannte Ware ist. Geregelt ist dies übrigens in Anhang II Teil I 1.7.1. der VO (EU) 2018/848.
  • bei Dauerkulturen: Bei Dauerkulturen wie bspw. Wein oder Streu-/Erwerbsobst gilt eine Umstellungszeit von 36 Monaten, die zu durchlaufen ist, bevor die erste Ernte/Lese ökologischer Ware erfolgen kann. Auch dies ist geregelt in Anhang II Teil I 1.7.1. der VO (EU) 2018/848.
  • bei Tieren: Die Umstellungszeit bei Tieren ist je nach Tierart unterschiedlich fest gelegt. Generell gilt, dass die Umstellungszeit bei Tieren mit dem Datum beginnt, ab dem sowohl die Fütterung als auch die Haltung (Stall/Auslauf) den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung entspricht. Die Umstellungszeiten für Tiere sind übrigens in Anhang II Teil II 1.2.2. der VO (EU) 2018/848 geregelt.

Tierart

Umstellungszeit

Equide und Rinder, einschließlich Bubalus- und Bisonarten, für die Fleischerzeugung

12 Monate, in jedem Falle jedoch mindestens 3/4 der Lebensdauer dieser Tiere

Milch produzierende Tiere (u.a. Milchkühe)

6 Monate

kleine Wiederkäuer

6 Monate

Schweine

6 Monate

Geflügel für die Fleischerzeugung (sofern eingestallt bevor es drei Tage alt war)

10 Wochen

Geflügel für Eiererzeugung

6 Wochen


Umstellungsarten
  • getrennte Umstellung: Bei der getrennten (oder produktbezogenen) Umstellung erfolgt der Umstellungsbeginn von Tieren und Flächen separat. Wesentlicher Vorteil der getrennten Umstellung ist die Möglichkeit, zunächst die (Futter-)Flächen umzustellen, um dann im Anschluss die Tierhaltung umzustellen. Die getrennte Umstellung ist z.B. in Milchviehbetrieben der Regelfall oder auch bei Geflügel.
  • Gemeinsame Umstellung: Die gemeinsame Umstellung ist ein Sonderfall, wie er nach Anhang II Teil II 1.2.1. der VO (EU) 2018/848 möglich ist und eine Reduktion der Umstellungszeit auf 24 Monate bewirkt. Mit der gemeinsamen Umstellung ist die Umstellung der gesamten Produktionseinheit ab einem bestimmten Datum gemeint. Der Begriff der Produktionseinheit schließt mit ein: Die zu Umstellungsbeginn vorhandenen Tiere (sowie deren Nachzucht), Weideland und/oder Futteranbaufläche. Voraussetzung für die gemeinsame Umstellung ist, dass die Tiere hauptsächlich mit Futtermitteln aus dem eigenen Betrieb gefüttert werden. Weiterhin muss die Haltung der Tiere Stall/Auslauf) bereits mit Umstellungsbeginn den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung entsprechen. Die gemeinsame Umstellung ist insbesondere für Betriebe mit Mutterkühen die empfohlene Form der Umstellung, da durch die Reduktion der Umstellungszeit auf 24 Monate der sonst gültige Anhang II Teil II 1.2.2. VO (EU) 2018/848 umgangen werden kann. Dieser sieht eine tierindividuelle Umstellungszeit von "12 Monaten, jedoch mindestens 3/4 des Lebensalters dieser Tiere" vor. Die gemeinsame Umstellung ist das Standardverfahren bei reinen Grünlandbetrieben mit Mutterkuhhaltung oder Pferdebetrieben.

Umstellungsbeginn
Als Umstellungsbeginn gilt das Datum, was im Vertrag mit der Kontrollstelle (Kontrollvertrag) festgelegt ist. Der Umstellungsbeginn wird definiert über den idealen Umstellungszeitpunkt. dieser wiederum ist abhängig von der Ausrichtung des Betriebs. Wichtig ist, dass ab Beginn der Umstellung keine konventionellen Maßnahmen mehr durchgeführt werden dürfen.

In Betrieben mit überwiegend Ackerbau lässt sich der ideale Umstellungstermin eingrenzen auf einen Zeitraum zwischen der letzten konventionellen Maßnahme und vor der Ernte. Dies bietet zweierlei Vorteile. Zum einen kann der Bestand noch konventionell zu Ende geführt werden. Da die Ernte ohnehin nur konventionell zu vermarkten ist, können den Ertrag sichernde Maßnahmen noch durchgeführt werden. Da die Ernte jedoch nach Umstellungsbeginn erfolgt, darf gemäß der EU-Öko-Verordnung bereits das Erntegut als Nachbausaat-/Pflanzgut eingesetzt werden. Ein denkbarer Termin wäre mit Beginn des neuen Wirtschaftsjahres am 01. Juni. In jedem Fall sollte jedoch der Umstellungsbeginn vor Aussaat der Winterungen erfolgen, da 24 Monate Umstellungszeit vor der Aussaat der ersten ökologischen Feldfrüchte zu durchlaufen sind. Als Grundsatz gilt daher: Idealer Umstellungszeitpunkt = Aussaatdatum der Vermarktungsstärksten Kultur - 24 Monate. Für Grünlandbetriebe gilt ebenfalls, dass der Umstellungszeitpunkt sich an der Nutzung orientiert. Da insbesondere die Aufwüchse des Frühjahres quantitativ wie qualitativ wichtig sind für die Futtergrundlage des Betriebs, sollte noch vor der ersten Nutzung der Flächen mit der Umstellung begonnen werden.

Bei Betrieben, denen es nicht explizit um die Vermarktung ökologischer Produkte geht, die aber an EULLa-ÖWW (ökologische Wirtschaftsweise) teilnehmen, kann man sich mit dem Beginn der Umstellung auch am Beginn des EULLa-Vertragszeitraum orientieren. Umstellungsbeginn wäre dann der 01. Januar, zeitgleich mit dem EULLa-Vertrag. Betroffen sind vor allem Betriebe mit Mutterkühen, bei denen die ökologischen Vermarktungsmöglichkeiten nicht so stark ausgeprägt sind wie bei anderen Betrieben. Gleiches gilt für kleine Betriebe mit Subsistenzcharakter und Betriebe mit Pferdehaltung.


Christian.Cypzirsch@dlr.rlp.de     www.Oekolandbau.rlp.de