Marktstrukturverbesserung (MStV)

Stand: 04/28/2023
Wer wird gefördert?
  • Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse auch im Rahmen von Kooperationen und operationellen Gruppen, anerkannte Erzeugergemeinschaften


Was wird gefördert?
  • Investitionen bis zur ersten Verarbeitungsstufe ab Mindestinvestition 30.000 €


Wie wird gefördert?
  • Gestaffelt nach KMU-Größe und Güte des Erzeugnisses (z.B. konventionell oder bio)
  • Beihilfe 25 bis zu 55 %


Was sind die Fördervoraussetzungen?
  • Wirtschaftlichkeit der Maßnahme
  • Unternehmen darf nicht selbst landw. Erzeuger sein
  • mindestens 40% der Aufnahmekapazität durch mittelfristige Lieferverträge
  • Einsparung von Ressourcen


Förderausschlüsse
  • Grundstücke, Wohnbauten
  • Ersatzbeschaffungen
  • PKW, Büros, Finanzierungskosten, Kauf von Lizenzen
  • Aufwand für landw. Erzeugung
  • Absatz auf Einzelhandelsstufe
  • Schlachtstätten soweit >Kleinst-/kleines Unternehmen, Ölmühlen,
  • Drittlandsware

ELER EULLE Auswahlverfahren 2023, Marktstrukturverbesserung
Förderverfahren
Termine der Auswahlverfahren
für vollständig vorliegende Anträge bis zum
Budget EUR
Ergebnis
(gebundene Mittel)
M 4.2b MSTRV
15.05.2023
31.02.2023
2.059.267,86 €
2.053.222,25 €
M 4.2b MSTRV
keine weiteren Termine in 2023!
6.045,61 €

Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen.




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Europäischer Landwirtschaftsfond für die Erhaltung des ländlichen Raumes.
Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete
Logo BundeslandwirtschaftsministeriumDieses Angebot wird im Rahmen des Entwicklungsprogramms EULLE unter Beteiligung der Europäischen Union des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes' (GAK) und dem Land Rheinland-Pfalz vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau



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