Gülleausbringung im Herbst

Grundsätzlich besteht auf Ackerland ab dem Zeitpunkt der Ernte der letzten Hauptfrucht bis zum Ablauf des 31. Januar eine Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Sticksoff (mehr als 1,5 % Gesamtstickstoff in der Trockenmasse). Ausgenommen sind Festmiste von Huf- und Klauentiere sowie Komposte, diese dürfen lediglich in der Zeit vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar nicht aufgebracht werden.

Mit Ablauf des 1. Oktober gelten auch die Ausnahmeregelungen für Winterraps, einjähriges Feldfutter und Wintergerste nicht mehr, so dass auch auf diesen Flächen eine Sperrfrist bis zum 31. Januar besteht.

Möglichkeiten der Gülledüngung im Oktober bestehen auf Grünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutter bei einer Aussaat bis zum 15. Mai. In diesen Fällen werden alle Herbst-N-Mengen auf den N-Bedarf der Kultur im Erntejahr angerechnet. Ab dem 1. September bis zum Ablauf des 31. Oktober dürfen auf diesen Flächen maximal 80 kg Gesamt N/ha ausgebracht werden.

Die Möglichkeit der Gülleausbringung im November besteht nur auf Antrag, die Verbotszeiträume können um max. 4 Wochen verschoben werden. Zuständig ist die ADD, Anträge können unter diesem Link gestellt werden.

Grundsätzlich müssen vor der Ausbringung die Nährstoffgehalte der Wirtschaftsdünger bekannt sein. Für nichtgefährdete Gebiete reichen Referenzwerte mit Quellangaben aus. In gefährdeten Gebieten müssen Analysewerte vorliegen, die nicht älter sind als ein Jahr. Bei den meisten Untersuchungsanstalten können Porbengefäße auf der jeweiligen Homepage geordert werden.

Das DLR Westerwald-Osteifel hat in Zusammenarbeit mit der Firma Agrolab ein Projekt eingerichtet. Ziel dieses Projektes ist es, Untersuchungsergebnisse von Gülle zusammenzufassen und die Schwankungsbreite der Güllenährstoffe zu Beratungszwecken darzustellen. Dabei ist das Projekt so eingerichtet, dass die Rechnungen der Untersuchungen und die Befunde direkt an die Landwirte gehen, aber auch eine Durchschrift der Befunde an das DLR geht. Für die Auswertung des Projektes ist es wichtig, dass auf dem Probenahmeprotokoll die Frage nach der Herkunft des Wirtschaftsdüngers beantwortet wird. Dabei ist es ausreichend die überwiegende Herkunft der Gülle an zu kreuzen. Erst wenn die Gülle von mehreren Tierarten (z.B. Schweine / Rinder) stammt, diese bitte als Mischgülle bezeichnen. Die Befunde werden nicht vom DLR an die ADD weitergeleitet, dies kann durch einen gesonderten Auftrag durch die Untersuchungsanstalt erfolgen, bzw. muss durch den Landwirt erfolgen. Dazu kann unter diesem Link ein Benutzerkonto erstellt werden, über das die Eingabe des Befundes erfolgt. Alternativ gelangt man auch über Google mit den Suchbegriffen „Melde-& Aufzeichnungspflichten nach Düngerecht RLP“ zu diesem Link.

Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt anonym durch das DLR.

Um im Rahmen dieses Projektes den Landwirten den Zugang zu einem ordnungsgemäßen Probegefäß und den Versand zu erleichtern besteht grundsätzlich die Möglichkeit das Probenahmegefäß mit dem dazugehörigen Versandmaterial zu den üblichen Dienstzeiten beim DLR Westerwald-Osteifel, Bahnhofstr. 32, 56410 Montabaur abzuholen. Des Weiteren können sich Interessenten beim DLR Westerwald-Osteifel, mit ihren Adressdaten melden, eine Auslieferung der Probegefäße im Beratungsbezirk des DLR Westerwald-Osteifel wird dann durch das DLR organisiert. Die Wirtschaftsdünger Basisuntersuchung kostet im Rahmen dieses Projektes 45 € zzgl. MwSt. Im Preis enthalten ist der Versand der Proben via DHL.

Vorzugsweise sollte die Meldung unter folgenden Adressen erfolgen:

Peter.Zilles@dlr.rlp.de

Fax: 0671 92896103

© DLR



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