Hochwasserschutz an rheinland-pfälzischen Oberrhein

Hochwasser ist ein Naturereignis, seine Ursachen liegen in erster Linie in außerordentlichen Niederschlägen und starken Schneeschmelzen.

Doch hat der Mensch durch unbedachte Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt wie die Begradigung der Flussläufe und die Versiegelung großer Flächen, manches dazu beigetragen, die Gefahren zu erhöhen.

Im deutsch-französischen Vertrag über den Ausbau des Rheines von 1984 hat sich das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, durch
  • Bereitstellung von Hochwasserrückhaltungen, durch Deichrückverlegungen und den Bau von Poldern sowie durch
  • Verstärkung und Ausbau der Rheinhauptdeiche.
wesentlich zur Minimierung des Hochwasserrisikos beizutragen. Speziell die Maßnahmen zur Rückhaltung sind -topographisch bedingt- am Oberrheingraben und hier überwiegend im Dienstbezirk des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinpfalz geplant, in der Umsetzung oder bereits fertig gestellt.



Auswirkungen

  • Die neuen Trassen des Rheinhauptdeiches durchschneiden landwirtschaftlich genutztes Gebiet
  • Die Durchschneidung der landwirtschaftlichen genutzten Flächen erschwert die bisherige Bewirtschaftung für die Betroffenen oder macht sie unmöglich.
  • Wegeverbindungen werden unterbrochen
Hochwasser ist ein Naturereignis, seine Ursachen liegen in erster Linie in außerordentlichen Niederschlägen und starken Schneeschmelzen.

Doch hat der Mensch durch unbedachte Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt wie die Begradigung der Flussläufe und die Versiegelung großer Flächen, manches dazu beigetragen, die Gefahren zu erhöhen.

Im deutsch-französischen Vertrag über den Ausbau des Rheines von 1984 hat sich das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, durch
  • Bereitstellung von Hochwasserrückhaltungen, durch Deichrückverlegungen und den Bau von Poldern sowie durch
  • Verstärkung und Ausbau der Rheinhauptdeiche.
wesentlich zur Minimierung des Hochwasserrisikos beizutragen. Speziell die Maßnahmen zur Rückhaltung sind -topographisch bedingt- am Oberrheingraben und hier überwiegend im Dienstbezirk des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinpfalz geplant, in der Umsetzung oder bereits fertig gestellt.



Auswirkungen

  • Die neuen Trassen des Rheinhauptdeiches durchschneiden landwirtschaftlich genutztes Gebiet
  • Die Durchschneidung der landwirtschaftlichen genutzten Flächen erschwert die bisherige Bewirtschaftung für die Betroffenen oder macht sie unmöglich.
  • Wegeverbindungen werden unterbrochen

© DLR


Die Minimierung der Folgewirkungen ist in der Regel nur durch ein qualifiziertes Flächenmanagement möglich. Zahlreiche Bodenordnungsverfahren begleiten daher die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen.


Ziele für die Landwirtschaft

  • Verteilung des Landverlustes auf einen großen Kreis von Betroffenen.
  • Ankauf von Flächen zur Senkung des Landabzuges.
  • Minimierung von Zerschneidungsschäden durch ein auf das neue Bauwerk abgestimmtes, zweckmäßiges Wegenetz.
  • Herausnahmen von Flächen gefährdeter Nutzung aus dem Hochwasserbereich
  • Optimierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Zusammenlegung und angepassten Flächengrößen


Vorteile für den Maßnahmenträger

  • Bereitstellung der Deichaufstandsflächen
  • Beitrag zur Ausweisung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Einweisen des Trägers in den Besitz und den Nutzen der für den Bau des Polders benötigten Flächen. (§ 36 FlurbG)
  • Regelung von Nutzungsentschädigungen und Prämienverlusten.


Weiterführende Informationen zum Hochwasserschutz


Träger der Hochwasserschutzmaßnahmen ist das Land, hier vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.

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Hochwasser ist ein Naturereignis, seine Ursachen liegen in erster Linie in außerordentlichen Niederschlägen und starken Schneeschmelzen.

Doch hat der Mensch durch unbedachte Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt wie die Begradigung der Flussläufe und die Versiegelung großer Flächen, manches dazu beigetragen, die Gefahren zu erhöhen.

Im deutsch-französischen Vertrag über den Ausbau des Rheines von 1984 hat sich das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, durch
  • Bereitstellung von Hochwasserrückhaltungen, durch Deichrückverlegungen und den Bau von Poldern sowie durch
  • Verstärkung und Ausbau der Rheinhauptdeiche.
wesentlich zur Minimierung des Hochwasserrisikos beizutragen. Speziell die Maßnahmen zur Rückhaltung sind -topographisch bedingt- am Oberrheingraben und hier überwiegend im Dienstbezirk des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinpfalz geplant, in der Umsetzung oder bereits fertig gestellt.



Auswirkungen

  • Die neuen Trassen des Rheinhauptdeiches durchschneiden landwirtschaftlich genutztes Gebiet
  • Die Durchschneidung der landwirtschaftlichen genutzten Flächen erschwert die bisherige Bewirtschaftung für die Betroffenen oder macht sie unmöglich.
  • Wegeverbindungen werden unterbrochen
Hochwasser ist ein Naturereignis, seine Ursachen liegen in erster Linie in außerordentlichen Niederschlägen und starken Schneeschmelzen.

Doch hat der Mensch durch unbedachte Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt wie die Begradigung der Flussläufe und die Versiegelung großer Flächen, manches dazu beigetragen, die Gefahren zu erhöhen.

Im deutsch-französischen Vertrag über den Ausbau des Rheines von 1984 hat sich das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, durch
  • Bereitstellung von Hochwasserrückhaltungen, durch Deichrückverlegungen und den Bau von Poldern sowie durch
  • Verstärkung und Ausbau der Rheinhauptdeiche.
wesentlich zur Minimierung des Hochwasserrisikos beizutragen. Speziell die Maßnahmen zur Rückhaltung sind -topographisch bedingt- am Oberrheingraben und hier überwiegend im Dienstbezirk des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinpfalz geplant, in der Umsetzung oder bereits fertig gestellt.



Auswirkungen

  • Die neuen Trassen des Rheinhauptdeiches durchschneiden landwirtschaftlich genutztes Gebiet
  • Die Durchschneidung der landwirtschaftlichen genutzten Flächen erschwert die bisherige Bewirtschaftung für die Betroffenen oder macht sie unmöglich.
  • Wegeverbindungen werden unterbrochen

© Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum


Die Minimierung der Folgewirkungen ist in der Regel nur durch ein qualifiziertes Flächenmanagement möglich. Zahlreiche Bodenordnungsverfahren begleiten daher die Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen.


Ziele für die Landwirtschaft

  • Verteilung des Landverlustes auf einen großen Kreis von Betroffenen.
  • Ankauf von Flächen zur Senkung des Landabzuges.
  • Minimierung von Zerschneidungsschäden durch ein auf das neue Bauwerk abgestimmtes, zweckmäßiges Wegenetz.
  • Herausnahmen von Flächen gefährdeter Nutzung aus dem Hochwasserbereich
  • Optimierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Zusammenlegung und angepassten Flächengrößen


Vorteile für den Maßnahmenträger

  • Bereitstellung der Deichaufstandsflächen
  • Beitrag zur Ausweisung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  • Einweisen des Trägers in den Besitz und den Nutzen der für den Bau des Polders benötigten Flächen. (§ 36 FlurbG)
  • Regelung von Nutzungsentschädigungen und Prämienverlusten.


Weiterführende Informationen zum Hochwasserschutz


Träger der Hochwasserschutzmaßnahmen ist das Land, hier vertreten durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.

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Hochwasser ist ein Naturereignis, seine Ursachen liegen in erster Linie in außerordentlichen Niederschlägen und starken Schneeschmelzen.

Doch hat der Mensch durch unbedachte Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt wie die Begradigung der Flussläufe und die Versiegelung großer Flächen, manches dazu beigetragen, die Gefahren zu erhöhen.

Im deutsch-französischen Vertrag über den Ausbau des Rheines von 1984 hat sich das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, durch
  • Bereitstellung von Hochwasserrückhaltungen, durch Deichrückverlegungen und den Bau von Poldern sowie durch
  • Verstärkung und Ausbau der Rheinhauptdeiche.
wesentlich zur Minimierung des Hochwasserrisikos beizutragen. Speziell die Maßnahmen zur Rückhaltung sind -topographisch bedingt- am Oberrheingraben und hier überwiegend im Dienstbezirk des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinpfalz geplant, in der Umsetzung oder bereits fertig gestellt.



Auswirkungen

  • Die neuen Trassen des Rheinhauptdeiches durchschneiden landwirtschaftlich genutztes Gebiet
  • Die Durchschneidung der landwirtschaftlichen genutzten Flächen erschwert die bisherige Bewirtschaftung für die Betroffenen oder macht sie unmöglich.
  • Wegeverbindungen werden unterbrochen


    www.DLR-Rheinpfalz.rlp.de