Liste gesundheitsbezogener Angaben veröffentlicht

Stand: 06/21/2021
„Stärkt die Abwehrkräfte“, „Fördert die Verdauung“, „Senkt den Cholesterinspiegel“,… diese und ähnliche Werbeaussagen auf Lebensmitteln versprechen dem Verbraucher ein Plus an Gesundheit. Wie viel Wahrheit verbirgt sich hinter solchen Aussagen? Welche Aussagen sind wissenschaftlich haltbar?

Mit Inkrafttreten der so genannten Health Claims Verordnung (Verordnung EG Nr. 1924/2006 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel) am 01.07.2007 hatte sich die Europäische Union verpflichtet, gesundheitsbezogene Werbeaussagen auf Lebensmitteln zu überprüfen und eine Positivliste erlaubter Aussagen spätestens bis zum 31. Januar 2010 zu veröffentlichen.

Es hat dann fast fünf Jahre gedauert, bis die Europäische Union im Mai 2012 eine erste Liste mit 222 erlaubten gesundheitsbezogenen Aussagen (so genannte Health Claims) veröffentlicht hat. Die Liste wurde zum 14. Dezember 2012 EU-weit gültig. Gesundheitsbezogene Aussagen, die nicht in der Positivliste aufgeführt sind, sind dann für Lebensmittel grundsätzlich verboten.


Der lange Weg der Anerkennung

Rund 44000 Anträge auf Anerkennung von gesundheitsbezogenen Angaben sind 2008 bei der Europäischen Kommission eingegangen. Mit dem Antrag mussten umfangreiche wissenschaftliche Nachweise eingereicht werden, um die Werbeaussagen zu belegen.

Die 44.000 beantragten Angaben konnten wegen inhaltlicher Übereinstimmungen zu 4600 Hauptangaben zusammengefasst werden, die schließlich von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wissenschaftlich bewertet wurden. Davon wiederum wurden 1600 Anträge abgelehnt, weil die Aussagen einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhielten. Beispielsweise werden künftig Werbeslogans wie „Glucosamin für gesunde Knochen und Gelenke“ oder „schützt vor Infektion der oberen Atemwege“ zu bestimmten probiotischen Produkten nicht mehr erlaubt sein. Bei 500 Aussagen wurde der wissenschaftliche Nachweis als überzeugend bewertet. Diese hat man zu 222 Claims zusammengefasst.
Rund 2000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen sowie etwa 200 zu anderen Stoffen, z.B. zu verschiedenen Mikroorganismen, werden zurzeit noch geprüft.

Bei den gesundheitsbezogenen Angaben werden vier Gruppen unterschieden. Das sind Angaben…
  1. zu „allgemeinen Funktionen“
  2. zu „neuen Wirkungen“
  3. über die „Reduzierung eines Krankheitsrisikos“
  4. über die „Entwicklung oder die Gesundheit von Kindern“.
Die meisten der jetzt veröffentlichten Health Claims beziehen sich auf Wirkungen bestimmter Vitamine, Mineralstoffe oder Ballaststoffe auf allgemeine Körperfunktionen. Einzelne anerkannte Claims beziehen sich auch auf die Reduzierung eines Krankheitsrisikos oder die Entwicklung und Gesundheit von Kindern, so z.B.:
„Pflanzensterine reduzieren den Cholesterinspiegel“,
„Omega-3-Fettsäuren (DHA, EPA) wirken sich positiv auf die normale Entwicklung der Sehkraft von Säuglingen bis zum Alter von zwölf Monaten aus,
„Melatonin trägt dazu bei, die Einschlafzeit zu verkürzen“.

Health Claims dürfen allerdings nur angewandt werden, wenn die so genannten „spezifischen Bedingungen für die Verwendung“ erfüllt sind, d. h. der Gehalt im Lebensmittel muss bestimmte Mindestmengen erreichen. So darf z. B. der Hinweis „Kalzium wird für die Erhaltung normaler Knochen benötigt“ nur angebracht werden, wenn 100 Gramm des Lebensmittels mindestens 120 mg Kalzium enthalten.


Fazit

Neben der Veröffentlichung der Positivliste zulässiger Claims verlangt die Health-Claims-Verordnung unter anderem auch, dass die mit Claims beworbenen Lebensmittel bestimmte Nährwertprofile erfüllen müssen. Diese Nährwertprofile sollten bis Januar 2009 festgelegt werden. Das ist bislang nicht geschehen. Jedoch hat die EU-Kommission die Diskussion um Nährwertprofile 2020 im Rahmen der Strategie "Vom Hof auf den Tisch" wieder aufgenommen und will bis Ende 2022 einen Vorschlag vorlegen. in der Zwischenzeit dürfen auch ernährungsphysiologisch ungünstige Lebensmittel mit dem Positivimage „Gesundheit“ beworben werden.

Viele der anerkannten Claims beziehen sich auf Nährstoffe, bei denen die Versorgung der Bevölkerung ausreichend ist. Entsprechend sind Anreicherungen von Lebensmitteln mit diesen Nährstoffen im Grunde genommen überflüssig. Außerdem gibt es Hinweise, dass hohe Mengen zugesetzter Nährstoffe möglicherweise zu unerwünschten Nebenwirkungen führen können. Das wird unter anderem diskutiert für eine hohe Aufnahme von zugesetztem Eisen, Selen, Vitamin C oder Vitamin E. Verbindliche Höchstmengen für Nährstoffanreicherungen gibt es bislang nicht. Wichtig wären außerdem ergänzende Hinweise auf der Verpackung zur notwendigen Verzehrsmenge, mit der die beworbene Wirkung erzielt werden kann, sowie der Hinweis zu ausgewogener Ernährung und gesunder Lebensweise.

Die Positivliste gesundheitsbezogener Angaben auf Lebensmitteln kann dazu beitragen, Verbraucher vor Täuschung und Irreführung zu schützen. Die jeweils ausgelobte Wirkung ist wissenschaftlich bestätigt.
Die Notwendigkeit der Verwendung solcher Lebensmittel muss jedoch jeder für sich entscheiden. Für eine gesundheitsfördernde Ernährung braucht man keine Lebensmittel mit zugesetzter Gesundheit . Die gängigen Grundnahrungsmittel - Gemüse, Obst, Brot und Getreideerzeugnisse, Kartoffeln, Milch, Fleisch, Fisch und Eier sowie Öle - bieten die große Vielfalt an notwendigen Nährstoffen, um das Wohlbefinden und die Gesundheit positiv zu unterstützen.


Quellen und weitere Information


irmgard.luetticken@dlr.rlp.de     www.fze.rlp.de/ernaehrungsberatung