Lampaden [71974]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© DLR Mosel
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Ruwer, Saarburg-Kell, Trier-Land, sowie im Trierischen Volksfreund.


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG


Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Lampaden
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens
Lampaden
Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Lampaden durch folgende Feststellung ab:
1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.
Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch und das amtliche Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen
der Bodenordnung berichtigt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Jagdgenossenschaft Lampaden übergeben, da diese für die Ortsgemeinde Lampaden die Eigenleistung in dem Flurbereinigungsverfahren Lampaden getragen hat. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsver-
fahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt. Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Trier, den 24. März 2021

DLR Mosel

Im Auftrag

(Siegel)

Gez. Simon Liefgen
letzte Aktualisierung: 03/24/2021
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Flurbereinigungsverfahren Lampaden wurde zur Realisierung nachfolgender Ziele eingeleitet:
Regelungen der Besitz- und Eigentumsverhältnisse, Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten und Verbesserung des Wirtschaftwegenetzes als Grundlagen zur Verbesserung der Wirtschaftsbetriebe und langfristigen Sicherung der Landwirtschaft geschaffen werden.
Im Bereich der Forstwirtschaft Arrondierung von kleinparzelliertem Privatwaldbesitz und Ausweisung von Aufforstungsflächen zur Vermeidung unkontrollierter Aufforstungen in der Feldflur.
Regelungen der eigentumsrechtlichen Belange zur Verbesserung der Rechtssicherheit in der bebauten Ortslage werden geregelt.
Umsetzung von Maßnahmen der Ortsgemeinde zur Dorferneuerung und Dorfentwicklung.
Umsetzung des Pflege- und Entwicklungsplans des Landkreises Trier-Saarburg für das Gewässersystem 'Ruwer und Nebenbäche' durch gezielte Maßnahmen.
Gestaltung der Ortausgänge und Verbesserung der Anbindung des Wirtschaftswegenetzes an das öffentliche Straßennetz.
Förderung der Landentwicklung zur Erhaltung und Verbesserung der Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsfunktion der dörflichen Lebensgemeinschaft unter Be-rücksichtigung der Interessen und Ansprüche der beteiligten Grundstückseigetümer
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 02/02/2006
Anordnungsbeschluss 12/28/2007
Wahl des Vorstandes der TG 06/19/2008
Feststellung der Wertermittlung 03/12/2012
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 05/27/2010
Planwunschtermin 10/31/2011
Allgemeiner Besitzübergang 07/29/2013
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 08/01/2014
Eintritt des neuen Rechtszustandes 12/21/2016
Berichtigung der öffentlichen Bücher 05/26/2017
Schlussfeststellung 03/24/2021
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 28.12.2007
Einladung zur Vorstandswahl
1. Änderungsbeschluss vom 24.09.2009
2. Änderungsbeschluss vom 29.05.2013
Ladung zum Planwunsch
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Termin zur Offenlage des Flurbereinigungsplanentwurfes (Rohplanvorlage)
Vorläufige Besitzeinweisung
§ 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
und
Überleitungsbestimmungen §§ 62 Abs. 3
und 66 FlurbG
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 05.08.2014)
Ladung zum Anhörungstermin zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplan
(eingestellt am 17.08.2015)
Aktion Mehr Grün durch Flurbereinigung
- Antragsformular
- Broschüre
- Sortenbeschreibungen
(eingestellt am 10.03.2016)
Ladung zur Bekanntgabe des durch den Nachtrag II
geänderten Flurbereinigungsplanes
(eingestellt am 13.04.2016)
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
(neu eingestellt am 15.09.2016)
- Bewerbung für das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land
- Liste Masseland
- Zuteilungsbedingungen für das zur Abfindung der Teilnehmer nicht benötigte Land

(eingestellt am 15.09.2016)
Ausführungsanordnung
(eingestellt am 28.11.2016)
Schlussfeststellung
(neu eingestellt am 24.03.2021)
 
5. Kartenoben
 
Gebietsabgrenzung:

Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!

Rohplanvorlage:
Übersichtskarte Neuer Bestand
Vorläufiger Besitzübergang
Übersichtskarte Neuer Bestand
Karte zur Planvorlage (Neuer Bestand)
(eingestellt am 03.09.2014)
Übersichtskarte Masseland
(neu eingestellt am 16.09.2016)

© DLr Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Peter Wollscheid
Anschrift:
Niedersehr 5, 54316 Lampaden
Telefon:
06588/992373
Email:
sonstige Mitglieder:
Willems Gerhard,
Nonn Heinz,
Backes Bernhard,
Hermesdorf Lothar,
Wollscheid Walter
 
© DLR Mosel
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Liefgen, Simon
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Junghanns, Guido
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Bitdinger, Martin
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
880 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
493
Kosten:
967.180,00 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Lampaden eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 84 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 16 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Heddert, Lampaden, Ollmuth, Paschel, Pellingen, Schillingen, Schömerich
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung





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