Zerf [71076]

Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1

Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier

 
© DLR Mosel
 
Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Saarburg-Kell und Ruwer, dem Mitteilungsblatt der Gemeinde Losheim am See sowie im Trierischen Volksfreund.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Zerf
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Zerf

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Zerf durch folgende Feststellung ab:

1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.
Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Das Grundbuch und das amtliche Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung den Jagdgenossenschaften Zerf 1 und Zerf 2 sowie der Ortsgemeinde Zerf übergeben, da die Eigenleistung von den Vorgenannten getragen wurde. Die Ortsgemeinde Zerf erhält das Geld zweckgebunden zur Unterhaltung der im Verfahren geschaffenen gemeinschaftlichen
Anlagen. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung
zugestimmt.
Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt. Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Trier, den 20.09.2019

DLR Mosel

Im Auftrag

(Siegel)

Gez. Manfred Heinzen
letzte Aktualisierung: 09/24/2019
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebietoben
 
 
Verfahrenskarte:  download
 
2. Ziele des Verfahrensoben
 
Das Verfahrensgebiet umfasst im Wesentlichen die gesamte Gemarkung Zerf einschließlich der Ortslage.
Die Abgrenzung des Verfahrens ist so erfolgt, dass die agrarstrukturellen Zielsetzungen der ländlichen Bodenordnung zusammen mit den notwendigen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Förderung der wasserwirtschaftlichen Zielvorgaben zur Realisierung des 'Gewässerprojektes Ruwer mit Nebenbächen' optimiert werden können. Soweit Waldflächen in das Verfahren einbezogen werden, erfolgt dies zur Arrondierung des kleinstparzellierten Privatwaldes sowie aus vermessungstechnischen Gründen zur zweck- mäßigen Abgrenzung des Verfahrensgebietes.
Die Ortsgemeinde Zerf hat ein städtbauliches Entwicklungskonzept mit einer Vielzahl von Maß- nahmen der Dorfentwicklung erstellt. Für die Verwirklichung dieser Entwicklungsziele sind auch bodenordnerische Rechts- und Eigentumsregelungen innerhalb des Ortslagenbereiches not- wendig. Durch die neue Regelungen der Besitz- und Eigentumsverhältnisse werden die Grund- lagen für Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsbetriebe, der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung geschaffen, damit die Ortsgemeinde Zerf im Rahmen ihrer Planungs- und Gestaltungshoheit die geplanten Maßnahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung unter Wahrung ihrer kommunalen Selbstverwaltung realisieren kann.
Die Maßnahmen des Gewässerprojektes 'Ruwer mit Nebenbächen' zur Verbesserung der Ökologie und der Wasserwirtschaft werden durch die bodenordnenden Regelungen des länd- lichen Neuordnungsverfahren unterstützt. Das ländliche Neuordnungsverfahren ist geeignet, die Flächen gemäß den Zielvorstelllungen des Pflege- und Entwicklungsplanes unter Beacht- ung der eigentumsrechtlichen Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer auszuweisen, entsprechende Maßnahmen durchzuführen und rechtliche Festsetzungen hinsichtlich Eigen- tums, der Nutzung, der Pflege und der Unterhaltung zu treffen. Durch die Koordination bei der Durchführung der einzelnen Maßnahmen des Projektes und der zeitnahen Bodenordnung ist eine effiziente und wirksame Umsetzung gewährleistet.
 
3. Verfahrensablaufoben
 
Einleitende Informationen 01/30/2002
Anordnungsbeschluss 07/28/2003
Wahl des Vorstandes der TG 06/03/2005
Feststellung der Wertermittlung 02/28/2011
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 05/02/2007
Planwunschtermin 11/10/2009
Allgemeiner Besitzübergang 08/23/2011
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 09/20/2011
Eintritt des neuen Rechtszustandes 08/15/2015
Berichtigung der öffentlichen Bücher 09/26/2016
Schlussfeststellung 09/20/2019
 
4. Bekanntmachungenoben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 28.07.2003
Einladung zur Vorstandswahl
1. Änderungsbeschluss vom 28.09.2006
2. Änderungsbeschluss vom 06.04.2009
1. Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung und
2. Ladung zum Planwunschtermin
Rohplanvorlage
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Abmarkung von Grenzpunkten
Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
Vorläufige Besitzeinweisung
Überleitungsbestimmungen
3. Änderungsbeschluss vom 14.12.2012
Aktion Mehr Grün durch Flurbereinigung
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
(eingestellt am 26.02.2015)
Ausführungsanordnung
(neu eingestellt am 09.07.2015)
Schlussfeststellung
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
(neu eingestellt am 24.09.2019)
 
5. Kartenoben
 
Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!
Verfahrensgrenze mit Abgrenzung
Karte: Rohplanvorlage
Karte: Vorläufige Besitzeinweisung
Karte zum Nachtrag I
Karte: Masselandgrundstücke
(eingestellt am 26.02.2015)
Karte zum Nachtrag III
(neu eingestellt am 09.06.2015)
Karte zum Baugebiet Zerf
(neu eingestellt am 09.06.2015)

© DLR Mosel
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Ernst Bustert
Anschrift:
Zum Weiherdamm 13, 54314 Zerf
Telefon:
06587 /490
Email:
sonstige Mitglieder:
Gödert Helmut,
Schmitt Stefan,
Rommelfanger Erwin,
Palm Franz,
Schuh Marlies,
Kramp Raimund,
Müller Johann,
Allkämper Franz,
Mertinitz Richard,
 
©
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trieroben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Heinzen, Manfred
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Roth, Georg
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleitung Landespflege:
Bitdinger, Martin
Sachgebietsleitung Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
2157 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
1007
Kosten:
1.391.000,00 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Zerf eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 87 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens zu leistende Eigenanteil lediglich 13 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Baldringen, Hentern, Schillingen, Vierherrenborn, Zerf
 
9. Verfahrensbilderoben
 

© DLR
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung