Diese Seite drucken
Fenster schliessen
Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)
Matzenbach
[
21740
]
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle:
DLR Westpfalz
mit Dienstsitz:
Kaiserslautern
Schlussfeststellung vom 08.08.2014
Die
Flurbereinigungsbehörde
stellt fest, dass die Ausführung nach dem
Flurbereinigungsplan
bewirkt ist (z.B. Ausbau des Wege- und Gewässernetzes) und dass den
Beteiligten
keine Ansprüche mehr zustehen, die im Bodenordnungsverfahren (Flurbereinigung, Beschleunigte Zusammenlegung) hätten berücksichtigt werden müssen.
Das Grundbuch wurde berichtigt, die Unterlagen zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters der Vermessungs- und Katasterverwaltung übergeben.
Die
gemeinschaftlichen Anlagen
wurden der Ortsgemeinde zur Unterhaltung übergeben.
Mit der Zustellung der rechtskräftig gewordenen Schlussfeststellung an die
Teilnehmergemeinschaft
ist das Bodenordnungsverfahren beendet.
Der Verwaltungsakt wird öffentlich bekannt gemacht.
letzte Aktualisierung:
08/08/2014
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des
DLR Westpfalz
in
Kaiserslautern
8. Verfahrensdaten
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
Das Verfahren Matzenbach liegt in landwirtschaftlich benachteiligtem Gebiet und umfasst Teile der Gemarkungen Eisenbach, Gimsbach, Godelhausen, Matzenbach, Rehweiler und Theisbergstegen.
Bodenordnungsziele sind die Umsetzung erforderlicher Entwicklungsaufgaben in diesem ländlichen Bereich zur
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
- Erhalt und Entwicklung der Kulturlandschaft
- Unterstützung von Naturschutz/Landespflege und Gewässerentwicklung sowie des Bodenschutzes.
3. Verfahrensablauf
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
4. Bekanntmachungen
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
schlussfestst_int.pdf
5. Karten
6. Vorstand der TG
Vorsitzender der TG:
Kurt Christoffel
Anschrift:
Straubengrunderhof 1, 66909 Matzenbach
Telefon:
Email:
sonstige Mitglieder:
Müller Hans (Stellvertretender Vorsitzender)
Müller Gunter
Göttel Hans
Neu Hans
7. Mitarbeiter des
DLR Westpfalz
in
Kaiserslautern
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67655 Kaiserslautern, Fischerstraße 12
Email:
Landentwicklung-Westpfalz@dlr.rlp.de
Gruppenleiter:
Bauer, Knut
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Eitel, Harald
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Dockweiler, Birgit
Sachgebietsleiter Landespflege:
Gillenberger, Gabriele
Sachgebietsleiter Bau:
Roth, Christoph
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des
VTG
8. Verfahrensdaten
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
499.80
ha
Anzahl der Beteiligten:
218
Kosten:
1 Mio
Euro
Finanzierung:
787.000 EUR Zuschüsse und 149.000 EUR Eigenleistung.
Die Eigenleistung übernimmt anstelle der Grundstückseigentümer die Ortsgemeinde Matzenbach.
beteiligte Gemeinden:
Matzenbach, Rehweiler, Theisbergstegen
Landentwicklung Rheinland-Pfalz
--
-
www.Landentwicklung.RLP.de