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Weidegang im Ökolandbau: Weidepapier der LÖK und begleitendes FAQ
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Weidegang im Ökolandbau: Weidepapier der LÖK und begleitendes FAQ. Weidegang im Ökolandbau: Weidepapier der LÖK und begleitendes FAQ In den letzten Monaten befand sich die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen eines Pilotverfahrens in einem Abstimmungsprozess mit der EU-Kommission zur rechtlich korrekten Umsetzung der EU-Öko-Verordnung VO (EU) 2018/848 in Bezug auf den Zugang zu Weideland. Dieses Pilotverfahren ist nun beendet und die mit der EU-Kommission abgestimmte Umsetzung in einem „Weidepapier“ der Länderarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau (LÖK) zusammengefasst und veröffentlicht. Ergänzend dazu hat das in Rheinland-Pfalz für den ökologischen Landbau als oberste Landesbehörde zuständige Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Energie und Mobilität ein FAQ zu diesem Weidepapier veröffentlicht. Beide Dokumente finden Sie hier: Die wichtigsten Aussagen sind: - Weidegang muss allen Raufutterfressern im ökologischen Landau angeboten werden. Das Weidepapier gilt neben Rindern also auch für kleine Wiederkäuer (Schafe/Ziegen) und Equide. - Ein Auslauf/Laufhof ist kein vollwertiger Ersatz für Weidegang. Er kann diesen lediglich ergänzen wenn die Weidefläche begrenzt ist und vorrangig dem Aspekt der Bewegung dient. Allein bei männlichen Rindern 12 Monaten Lebensalter ist eine reine Stallhaltung mit Auslauf zulässig. - Das LÖK-Weidepapier sieht grundsätzlich vier Haltungsformen im ökologischen Landbau vor (A, B, C und D). - Während der Vegetationszeit (Weideperiode) ist den Tieren Zugang zu Weide zu gewähren, wann immer die Umstände es gestatten. Als Weideperiode gelten in der Regel die Monate April bis einschließlich Oktober. Im Umkehrschluss sind die Wintermonate in der Regel November bis März. - Der Begriff Umstände bezieht sich rein auf die Witterung sowie den Zustand des Bodens. Strukturelle Umstände wie Lage der Stallungen zu Weideland o.ä. haben keinen Einfluss auf die Weidepflicht. - Es sind keine Mindestweidetage sowie Mindestweidestunden je Tag definiert. Gleiches gilt auch für Mindestweideflächen. Solche Definitionen widersprechen dem Gebot der Maximierung des Weidegangs und sind daher nicht statthaft. - Sämtliche Öko-Betriebe mit Raufutterfressern müssen ein Weidekonzept erstellen, welches Bestandteil der Betriebsbeschreibung ist. Dies gilt für Bestandbetriebe wie Neuumsteller. Das Weidekonzept erfasst sämtliche Tiergruppen, für die Weidepflicht besteht sowie sämtliche als Weide nutzbare Flächen des Unternehmens. Dazu zählen auch Acker(futter)flächen. Es ist davon auszugehen, dass die Weidekonzepte seitens der Öko-Kontrollstellen im Rahmen der Regelaudits 2025/2026 eingefordert werden. - Das Weidepapier der LÖK gilt bereits seit Anfang Januar diesen Jahres. Für das Kontrolljahr 2025 ist geplant, Abweichungen von der Weidepflicht noch nicht so stark zu ahnden wie es regulär der Fall ist. Grundbedingung für diese Übergangsregelung ist jedoch ein schlüssiges und für 2026 reell umsetzbares Weidekonzept. Einen das Weidepapier erläuternder Beitrag sowie die Präsentation der Infoveranstaltung zum LÖK-Weidepapier finden Sie hier: Eine Informationsveranstaltung in Kooperation aus KÖL und den ökologischen Landbauverbänden ist geplant. Ihr Team des KÖL
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